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AGB
FIRMENKUNDEN
Unsere Angebots- bzw. Auftragsunterlage ist bis zu unserer Gegenzeichnung freibleibend. Mit der Unterfertigung durch den Auftraggeber gibt dieser einen Vertragsantrag auf Grundlage des unveränderten Inhalts dieser Angebots- bzw. Auftragsunterlage ab.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die vom Auftraggeber unterfertigte Angebots- bzw. Auftragsunterlage von uns gegengezeichnet wurde und dem Auftraggeber die von beiden Vertragsparteien unterfertigte Ausfertigung zugegangen ist. Die Unterfertigung durch den Auftraggeber allein führt daher noch nicht zum Vertragsabschluss.
Handschriftliche Ergänzungen, Änderungen, Streichungen, Vorbehalte oder sonstige Zusätze des Auftraggebers sind grundsätzlich nicht zulässig. Werden solche dennoch vorgenommen, gelten sie als Änderung des Vertragsantrags und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn jede einzelne Änderung von uns an der betreffenden Stelle gesondert schriftlich, unter Angabe des Datums und durch Unterschrift oder Paraphe, ausdrücklich bestätigt wird.
Die bloße Gegenzeichnung der Angebots- bzw. Auftragsunterlage durch uns gilt ausdrücklich nicht als Zustimmung zu darin enthaltenen handschriftlichen Ergänzungen, Änderungen, Streichungen, Vorbehalten oder sonstigen Zusätzen des Auftraggebers.

AGB
PRIVATKUNDEN
Diese Angebots- bzw. Auftragsunterlage ist bis zu unserer Gegenzeichnung freibleibend. Mit seiner Unterfertigung gibt der Verbraucher einen Vertragsantrag auf Grundlage des unveränderten Inhalts dieser Angebots- bzw. Auftragsunterlage ab.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die vom Verbraucher unterfertigte Angebots- bzw. Auftragsunterlage von uns gegengezeichnet wurde und dem Verbraucher die von beiden Vertragsparteien unterfertigte Ausfertigung zugegangen ist. Die Unterfertigung durch den Verbraucher allein führt daher noch nicht zum Vertragsabschluss.
Der Verbraucher kann seinen Vertragsantrag bis zum Zugang unserer Gegenzeichnung jederzeit zurückziehen. Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
Handschriftliche Ergänzungen, Änderungen, Streichungen, Vorbehalte oder sonstige Zusätze des Verbrauchers sind grundsätzlich nicht zulässig. Werden solche dennoch vorgenommen, gelten sie als Änderung des Vertragsantrags. Sie werden nur dann Bestandteil des bei Gegenzeichnung zustande kommenden Vertrags, wenn jede einzelne Änderung von uns an der betreffenden Stelle gesondert, unter Angabe des Datums und durch Unterschrift oder Paraphe, ausdrücklich bestätigt wird.
Die bloße Gegenzeichnung der Angebots- bzw. Auftragsunterlage durch uns gilt nicht als Zustimmung zu handschriftlichen Ergänzungen, Änderungen, Streichungen, Vorbehalten oder sonstigen Zusätzen.
Zwingende gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere die Rechtswirksamkeit formloser Erklärungen unseres Unternehmens oder unserer Vertreter nach den zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes, bleiben unberührt.
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